Nachgetragen
VOB, Bauverträge, Nachträge -
und wie Sie damit das holen, was Ihnen zusteht!
Falsche Materiallieferung: 7.200€ Schaden durch eine versäumte Rüge
Materialprüfung im Malerhandwerk – So sicherst du deine Rechte §377 HGB

📖 Lesedauer: 10 Min. | 🎁 Kostenloser Ratgeber am Artikelende
📋 Das erwartet dich in diesem Artikel:
1. Das Problem: 7.200€ Schaden durch 5 Minuten Nachlässigkeit
2. Was ist § 377 HGB und warum betrifft er dich?
3. Die 2 wesentlichen Pflichten - prüfen und reklamieren
4. Sonderfälle
5. Routine und Praxistipps
6. FAQ
7. Die 5 goldenen Regeln - Das wichtigste ganz Kompakt
8. So kommst Du zum kostenlosen Ratgeber
Das Problem: 7.200€ Schaden durch 5 Minuten Nachlässigkeit
Es ist ein ganz normaler Montagmorgen auf der Baustelle. Der LKW des Farbenhändlers kommt, liefert die bestellten 500 Liter Farbe. Der Lieferschein wird unterschrieben, die Farbe wird auf der Baustelle abgestellt.
"Kontrolle? Kommt später, hab jetzt keine Zeit."
Zwei Wochen später ist die Farbe verarbeitet – 400 m² Wohnfläche, ca. 1.600 m² Wand- und Deckenfläche.
Dann die Katastrophe: Der Farbton stimmt nicht. Statt RAL 9016 wurde RAL 9010 geliefert. Der Auftraggeber reklamiert.
Die Rechnung:
- Neues Material: 2.200 €
- Arbeitszeit Neuanstrich (120 Std. × 37,50 €): 4.500 €
- Abdeckkosten: 500 €
- Gesamtschaden: 7.200 €
Wer zahlt? Der Malerbetrieb.
Warum? Weil die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB verletzt wurde.
Dieser Paragraf wird im Baustellenalltag oft unterschätzt – und kann im Worst-Case fünfstellig kosten. Bei kleinen Mängeln sind Lieferanten oft kulant und zeigen sich entgegenkommend. Aber wenn es richtig knallt? Dann machen sie nur das, was sie rechtlich müssen. Und ohne rechtzeitige Rüge müssen sie genau nichts.
💡 Das muss nicht deine Geschichte sein: "Ein Kunde rief mich nach genau so einem Fall an - 8.500€ Verlust durch nicht gerügte Materialfehler. Nach unserer Zusammenarbeit hat er eine wasserdichte Prüfroutine etabliert. Sein letzter Satz im Gespräch: 'Seitdem schlafe ich wieder ruhig. Jede Lieferung wird systematisch geprüft und dokumentiert.'"
Was ist § 377 HGB und warum betrifft er dich?
Die rechtliche Grundlage
§ 377 HGB regelt die Untersuchungs- und Rügepflicht beim Handelskauf. Das bedeutet konkret:
- Du musst die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen
- Erkannte Mängel musst du unverzüglich dem Verkäufer anzeigen
- Tust du das nicht, gilt die Ware als genehmigt – alle Gewährleistungsrechte sind verloren
Warum das JEDEN Malerbetrieb betrifft
Als Malerbetrieb kaufst du gewerblich ein – du handelst als Kaufmann im Sinne des HGB. Damit bist du automatisch der Untersuchungs- und Rügepflicht unterworfen.
Das gilt für:
- Farben und Lacke
- Tapeten und Putze
- Werkzeuge und Maschinen
- Gerüste und Abdeckmaterial
- Alle weiteren Materialien
Die harte Wahrheit: Es gibt keine Ausnahmen. Auch wenn du seit 20 Jahren mit demselben Lieferanten zusammenarbeitest und noch nie Probleme hattest – rechtlich bist du bei JEDER Lieferung zur Prüfung verpflichtet.
📌 VOB-Bezug für Ihre Projekte:
Bei VOB-Verträgen greift § 377 HGB zusätzlich zu § 13 VOB/B. Die Prüf- und Rügepflicht gilt hier doppelt: - Als Kaufmann gegenüber Ihrem Lieferanten (§ 377 HGB) - Als Auftragnehmer gegenüber Ihrem AG (§ 13 VOB/B) Ein Fehler kann Sie also zweifach treffen. In meinem Coaching zeige ich, wie Sie beide Ebenen rechtssicher abdecken.
Die zwei Pflichten: Was du wissen musst
Pflicht 1: Untersuchen – aber richtig und rechtzeitig
"Unverzüglich" bedeutet konkret:
Grobe Sichtprüfung:
- Zeitrahmen: Noch am Liefertag
- Was prüfen: Menge, Artikelnummer, äußere Schäden
Detaillierte Kontrolle:
- Zeitrahmen: Innerhalb 1 Woche
- Was prüfen: Farbton, Qualität, Chargennummern, Zustand
Bei Großmengen:
- Zeitrahmen: Innerhalb 1 Woche
- Was prüfen: Stichprobe (mind. 10% öffnen und prüfen)
Prüffristen nach Warengattung:
Farbe/Lack:
- Prüfumfang: Menge, Farbton (Stichprobe), Gebindeschäden
- Zeitrahmen: 1-2 Tage
Tapeten:
- Prüfumfang: Menge, Muster/Farbnummer
- Zeitrahmen: 2-3 Tage
Werkzeuge:
- Prüfumfang: Vollständigkeit, Funktion, Schäden
- Zeitrahmen: 1 Tag
Gerüste:
- Prüfumfang: Vollständigkeit, Zustand
- Zeitrahmen: 1 Tag
Pflicht 2: Rügen – unverzüglich und konkret
Zeitrahmen: Maximal 2-3 Werktage nach Entdeckung des Mangels
Form der Rüge: ✅ E-Mail (am besten mit Lesebestätigung)
✅ WhatsApp Business (im geschäftlichen Kontext)
✅ Fax (mit Sendebericht)
✅ Einschreiben (bei hohen Beträgen)
❌ Telefonanruf allein reicht NICHT!
Was muss in die Rüge?
Eine wirksame Mängelrüge muss konkret und präzise sein:
❌ Unwirksam: "Die gelieferte Farbe ist falsch."
✅ Wirksam: "Lieferung vom 15.10.2025, Lieferschein Nr. 12345: Geliefert wurden 10 Eimer Wandfarbe RAL 9010. Bestellt und berechnet wurden jedoch 10 Eimer RAL 9016. Bitte umgehend austauschen und Abholung veranlassen. Frist: bis 25.10.2025."
Die 6 Must-haves jeder Rüge:
- Datum und Lieferschein-Nummer
- Konkrete Mangelbeschreibung
- Soll-Ist-Vergleich (bestellt vs. geliefert)
- Forderung (Austausch, Nachlieferung, Minderung)
- Fristsetzung
- Fotos als Beweismittel
Was passiert, wenn du nicht rechtzeitig rügst?
Die Rechtsfolge: Genehmigungsfiktion
Ohne rechtzeitige Prüfung und Rüge gilt die Ware als genehmigt (§ 377 Abs. 2 HGB).
Das bedeutet konkret:
❌ Kein Anspruch auf Nachlieferung
❌ Kein Anspruch auf Austausch
❌ Kein Anspruch auf Minderung
❌ Kein Anspruch auf Schadenersatz
Du verlierst ALLE Rechte – selbst bei offensichtlichen Mängeln.
Einzige Ausnahme: Arglist des Verkäufers (z.B. wissentlich falsche Ware geliefert). Aber: Du musst die Arglist beweisen – und das ist in der Praxis extrem schwierig.
Sonderfälle, die du kennen musst
Sonderfall 1: Versteckte Mängel
Was sind versteckte Mängel?
Mängel, die du bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennen konntest.
Beispiele:
- Farbe trocknet anders als erwartet (Glanzgrad abweichend)
- Material enthält Schadstoffe (erst bei Verarbeitung erkennbar)
- Tapete löst sich nach Verklebung
Die Regel: Versteckte Mängel müssen gerügt werden, sobald sie entdeckt werden.
WICHTIG: Mängel nach Fertigstellung / Abnahme der Leistung
Der kritischste Fall: Ein Mangel tritt erst auf, nachdem du deine Leistung fertiggestellt hast.
Beispiel aus der Praxis:
- Du hast eine Wohnung komplett gestrichen (400 m²)
- 4 Wochen später meldet der Kunde: Farbe blättert an mehreren Stellen ab
- Ursache ist noch völlig unklar – könnte sein:
- Mangelhaftes Material vom Lieferanten
- Problematischer Untergrund
- Fehler bei der Verarbeitung
- Feuchtigkeit im Mauerwerk
Was du SOFORT tun musst:
✅ Lieferanten unverzüglich informieren – auch wenn du noch gar nicht weißt, ob das Material schuld ist!
Die Formulierung könnte sein:
"Bei einem vor 4 Wochen fertiggestellten Projekt tritt ein Mangel auf (Farbe blättert ab). Die Ursache ist noch nicht geklärt. Wir informieren Sie vorsorglich gemäß § 377 HGB, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Materialmangel vorliegt. Wir halten Sie über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden."
Warum ist das so wichtig?
Wenn sich später herausstellt, dass doch das Material mangelhaft war, hast du nur dann Ansprüche gegen den Lieferanten, wenn du ihn unverzüglich nach Entdeckung informiert hast.
Die Frist beginnt, sobald DER KUNDE den Mangel bei DIR meldet – nicht erst, wenn du die Ursache kennst!
Faustregel: Lieber einmal zu viel den Lieferanten informieren als einmal zu wenig. Eine vorsorgliche Meldung kostet dich 5 Minuten – eine versäumte Meldung kann dich Tausende Euro kosten.
Sonderfall 2: Teillieferungen
Problem: Bei Teillieferungen musst du jede Teillieferung separat prüfen.
Beispiel:
Du bestellst 1.000 Liter Farbe. Geliefert wird in 5 Teillieferungen à 200 Liter. →
Jede Teillieferung muss innerhalb 1 Woche geprüft werden!
Praxis-Tipp: Vereinbare mit dem Lieferanten, dass Teillieferungen nur bei wirklich großen Mengen erfolgen.
Sonderfall 3: Großbaustellen mit vielen Lieferungen
Die Herausforderung: Bei großen Projekten kommen täglich Lieferungen – wie schaffst du die Prüfung?
Die Lösung:
- Feste Routine etablieren: Jede Lieferung wird von einem zuständigen Mitarbeiter sofort grob geprüft
- Verantwortlichkeiten klar definieren: Wer prüft was? (z.B. Polier prüft Material, Lagerarbeiter prüft Menge)
- Standardisierte Checkliste nutzen: Macht die Prüfung schneller und sicherer
- Alles dokumentieren: Einfache Liste: Datum, Lieferant, Artikel, Prüfergebnis, Unterschrift
Zeitaufwand: 5-10 Minuten pro Lieferung
Ersparnis: Bis zu fünfstellige Beträge pro Jahr
Die 5-Schritte-Routine für jede Lieferung
Schritt 1: Vorbereitung (vor der Lieferung)
- Bestellung/Auftragsbestätigung griffbereit haben
- Mitarbeiter informieren: "Heute kommt Lieferung X – bitte prüfen!"
- Smartphone/Kamera bereitlegen für Fotos
Schritt 2: Bei Lieferung (während Anlieferung)
- Lieferschein mit Bestellung abgleichen (Menge, Artikel, Preis)
- Sichtbare Schäden dokumentieren (Fotos!)
- Bei gravierenden Schäden: Annahme verweigern oder "unter Vorbehalt" unterschreiben
- Fotos von Lieferung + Lieferschein machen
Schritt 3: Detaillierte Prüfung (innerhalb 1 Woche)
- Menge nachzählen
- Stichprobe öffnen (mind. 10% bei Großmengen)
- Farbton/Qualität mit Bestellung abgleichen
- Chargennummern prüfen (bei großen Mengen)
- Zustand kontrollieren (unbeschädigt, nicht abgelaufen?)
Schritt 4: Mangel entdeckt? SOFORT handeln!
- Fotos vom Mangel machen (+ Lieferschein + Verpackung)
- Mängelrüge schriftlich formulieren
- Frist setzen (7-10 Tage für Austausch)
- Schriftlich versenden (E-Mail, WhatsApp Business, Fax, Einschreiben)
- Bestätigung einholen
- Material separat lagern (NICHT verarbeiten, NICHT entsorgen!)
Schritt 5: Dokumentation (IMMER!)
- Lieferschein archivieren (mit Vermerk: "Geprüft am [Datum], ok/Mangel")
- Fotos projektbezogen speichern
- Rüge archivieren (E-Mail ausdrucken oder als PDF speichern)
- Reaktion des Lieferanten dokumentieren
Praxis-Tipps für den Alltag
Tipp 1: Fotodokumentation ist Gold wert
Was fotografieren?
- Lieferung (Gesamtansicht)
- Verpackung (äußere Schäden)
- Lieferschein (gut lesbar)
- Geöffnete Stichprobe
- Mängel (Detailaufnahme)
Wie speichern?
- Projektbezogen ablegen (Ordner: "Projekt XY – Lieferungen")
- Datum im Dateinamen (z.B. "2025-10-15_Lieferung_Farbe_RAL9016.jpg")
- Backup erstellen (Cloud, externe Festplatte)
Zeitaufwand: 2 Minuten pro Lieferung
Nutzen: Im Streitfall unbezahlbar
Tipp 2: Lieferantenvereinbarung schriftlich treffen
Mit deinem Hauptlieferanten kannst du schriftlich vereinbaren:
- Verlängerte Prüffristen (z.B. 2 Wochen statt 1 Woche)
- Vereinfachte Rüge (z.B. E-Mail ausreichend)
- Kulanzregelungen bei Kleinmängeln
- Schnelle Austauschprozesse
Vorteil: Weniger Stress, mehr Planungssicherheit, bessere Zusammenarbeit
Wichtig: Muss schriftlich erfolgen und darf gesetzliche Rechte nicht komplett ausschließen
Tipp 3: Feste Prüfroutine im Betrieb etablieren
So geht's:
- Regel festlegen: "Jede Lieferung wird noch am selben Tag grob geprüft"
- Verantwortung zuweisen: Ein Mitarbeiter ist zuständig für Materialprüfung
- Checkliste erstellen: Standardisierte Prüfpunkte
- Dokumentieren: Einfaches Formular mit Datum, Lieferant, Artikel, Ergebnis, Unterschrift
Zeitaufwand: 5-10 Minuten pro Lieferung
ROI: Kann dir fünfstellige Beträge pro Jahr ersparen
⚡ Profi-Tipp aus der Praxis:
Materialprobleme sind auch Gewinnchancen!
Dokumentieren Sie:
- Wartezeiten wegen falscher Lieferung → Stillstandskosten
- Mehraufwand durch Umorganisation → Bauablaufstörung
- Schutzmaßnahmen für gelagertes Material → Zusatzleistung Diese Positionen übersehen 90% der Malerbetriebe. Mehr dazu in meinem Nachtragsmanagement-Coaching.
Häufige Fragen (FAQ)
1. Muss ich wirklich JEDE Lieferung prüfen?
Ja. § 377 HGB gilt für JEDE Lieferung. Auch wenn du seit 20 Jahren mit demselben Lieferanten zusammenarbeitest – rechtlich bist du zur Prüfung verpflichtet.
Aber: Je besser die Lieferantenbeziehung, desto entspannter kannst du es handhaben. Bei langjährigen, zuverlässigen Partnern reicht oft eine schnellere Stichprobe.
2. Reicht ein Telefonanruf zur Mängelrüge?
Nein. Telefonanrufe sind NICHT ausreichend. Du musst immer schriftlich nachhaken.
Praxis-Tipp: Ruf an, um das Problem zu besprechen – aber schick danach SOFORT eine schriftliche Bestätigung (E-Mail, WhatsApp Business).
3. Was ist, wenn der Lieferant nicht reagiert?
Vorgehen:
- Erinnerung schicken (nach 5-7 Tagen)
- Frist setzen ("Bitte bis [Datum] reagieren, sonst behalten wir uns rechtliche Schritte vor")
- Rechtsbeistand einschalten (Anwalt oder Handwerkskammer)
Wichtig: Solange du rechtzeitig gerügt hast, behältst du deine Rechte – auch wenn der Lieferant nicht reagiert.
4. Kann ich die Prüfpflicht ausschließen?
Grundsätzlich nein. Aber: Du kannst mit dem Lieferanten eine schriftliche Vereinbarung treffen, die die Prüfpflicht lockert (z.B. längere Fristen).
Voraussetzung: Beide Seiten müssen zustimmen und es muss schriftlich festgehalten werden.
5. Was ist bei Großmengen (z.B. 10.000 Liter)?
Regelung: Bei Großmengen reicht eine Stichprobenprüfung (mind. 10%).
Beispiel:
- 10.000 Liter Farbe in 100 Eimern
- Stichprobe: Mind. 10 Eimer öffnen und prüfen
Wichtig: Die Stichprobe muss repräsentativ sein (aus verschiedenen Chargen/Paletten ziehen).
Zusammenfassung: Die 5 goldenen Regeln
1. PRÜFEN – sofort und systematisch
Jede Lieferung noch am selben Tag grob prüfen, innerhalb 1 Woche detailliert kontrollieren. Keine Ausnahmen.
2. DOKUMENTIEREN – immer und überall
Fotos von Lieferung, Lieferschein und Material machen. Prüfergebnis schriftlich festhalten. Im Streitfall unbezahlbar.
3. RÜGEN – unverzüglich und konkret
Mängel innerhalb 2-3 Tagen schriftlich rügen. Konkrete Beschreibung, Frist setzen, Fotos beifügen.
4. AUFBEWAHREN – getrennt lagern
Mangelhafte Ware separat lagern. Nicht verarbeiten, nicht entsorgen, nicht zurückschicken (ohne Absprache).
5. NACHHALTEN – bis zur Lösung
Reaktion des Lieferanten verfolgen. Bei Nichtreaktion: Erinnerung, Fristsetzung, ggf. Rechtsbeistand.
Fazit: 5 Minuten können 7.200€ sparen
§ 377 HGB ist kein "Bürokratie-Paragraf" – er ist dein wichtigstes Werkzeug beim Materialeinkauf.
Die Realität:
- 5 Minuten Prüfung pro Lieferung
- Kann dir fünfstellige Beträge ersparen
- Sichert deine Gewährleistungsrechte
- Schützt vor unfairen Lieferanten
Meine Empfehlung:
Etabliere eine feste Routine in deinem Betrieb:
- Jede Lieferung wird sofort grob geprüft
- Innerhalb 1 Woche erfolgt die Detailprüfung
- Mängel werden sofort schriftlich gerügt
- Alles wird dokumentiert und archiviert
Der Zeitaufwand ist minimal. Der Schutz ist maximal.
📥 Hol dir den kompletten Praxis-Ratgeber (kostenlos)
Dieser Blog-Artikel gibt dir einen Überblick. Aber für die Praxis brauchst du mehr:
Im kostenlosen Praxis-Ratgeber (PDF, 30 Seiten) bekommst du:
✅
3 fertige Musterformulierungen für Mängelrügen (copy-paste-ready)
✅
Ausdruckbare Checkliste für jede Lieferung
✅
Foto-Dokumentations-Vorlage
✅
Erweiterte FAQ mit 10 Fragen
✅
Sonderfälle ausführlich erklärt
✅
Praxis-Beispiele aus dem Malerhandwerk
👉 Jetzt kostenlosen Ratgeber anfordern, schreibe mir eine Email und ich Schicke Dir den Ratgeber per Email zu
Du willst mehr Gewinn bei VOB-Projekten?
Du kennst das Problem jetzt: Kleine Fehler beim Materialeinkauf können dich Tausende Euro kosten. Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs.
Die Wahrheit ist:
Die meisten Malerbetriebe verschenken jeden Monat Geld – nicht weil sie schlecht arbeiten, sondern weil sie ihre Rechte nicht kennen.
- Schutzmaßnahmen nicht abgerechnet → 10-15% Umsatz verschenkt
- Behinderungen nicht gerügt → Stillstandszeiten selbst gezahlt
- Nachträge falsch dokumentiert → berechtigte Forderungen abgelehnt
- Baufreiheit nicht eingefordert → Verzögerungen auf eigene Kosten
Ich zeige dir, wie du das änderst.
VOB-Coaching für Malerbetriebe
Praxisnah. Sofort umsetzbar. Messbare Ergebnisse.
Als Malermeister und Diplom-Kaufmann kenne ich beide Seiten: Die Baustelle UND die kaufmännische Seite. Genau deshalb sind meine Tipps sofort umsetzbar – keine Theorie, sondern Praxis.
Ich zeige dir, wie du:
- VOB-Projekte rechtssicher abwickelst
- Nachträge durchsetzbar formulierst
- Schutzmaßnahmen korrekt abrechnest (10-15% mehr Umsatz!)
- Mit Auftraggebern professionell kommunizierst
Messbare Erfolge meiner Kunden:
- +15.000€ pro Jahr durch korrekte Abrechnung
- +50.000€ Mehrertrag durch VOB-Wissen
- +10% Umsatz im Objektgeschäft ohne Mehrarbeit
"Was Ralph besonders auszeichnet, ist sein sehr großes Wissen im Bereich VOB speziell für Malerarbeiten. Zudem schätze ich es sehr, dass man auch bei einem spontanen Anruf sofort kompetente Hilfe bekommt."
— Martin Prangenberg, Malerbetrieb Roßbach






