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Falsche Materiallieferung: 7.200€ Schaden durch eine versäumte Rüge

24. Oktober 2025

Materialprüfung im Malerhandwerk – So sicherst du deine Rechte §377 HGB

Wütender Kunde weil das falsch gelieferte Material verarbeitet wurde

📖 Lesedauer: 10 Min. | 🎁 Kostenloser Ratgeber am Artikelende


📋 Das erwartet dich in diesem Artikel:

1. Das Problem: 7.200€ Schaden durch 5 Minuten Nachlässigkeit

2. Was ist § 377 HGB und warum betrifft er dich?

3. Die 2 wesentlichen Pflichten - prüfen und reklamieren

4. Sonderfälle

5. Routine und Praxistipps

6. FAQ

7. Die 5 goldenen Regeln - Das wichtigste ganz Kompakt

8. So kommst Du zum kostenlosen Ratgeber

Das Problem: 7.200€ Schaden durch 5 Minuten Nachlässigkeit

Es ist ein ganz normaler Montagmorgen auf der Baustelle. Der LKW des Farbenhändlers kommt, liefert die bestellten 500 Liter Farbe. Der Lieferschein wird unterschrieben, die Farbe wird auf der Baustelle abgestellt.


"Kontrolle? Kommt später, hab jetzt keine Zeit."

Zwei Wochen später ist die Farbe verarbeitet – 400 m² Wohnfläche, ca. 1.600 m² Wand- und Deckenfläche.

Dann die Katastrophe: Der Farbton stimmt nicht. Statt RAL 9016 wurde RAL 9010 geliefert. Der Auftraggeber reklamiert.

Die Rechnung:

  • Neues Material: 2.200 €
  • Arbeitszeit Neuanstrich (120 Std. × 37,50 €): 4.500 €
  • Abdeckkosten: 500 €
  • Gesamtschaden: 7.200 €

Wer zahlt? Der Malerbetrieb.

Warum? Weil die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB verletzt wurde.

Dieser Paragraf wird im Baustellenalltag oft unterschätzt – und kann im Worst-Case fünfstellig kosten. Bei kleinen Mängeln sind Lieferanten oft kulant und zeigen sich entgegenkommend. Aber wenn es richtig knallt? Dann machen sie nur das, was sie rechtlich müssen. Und ohne rechtzeitige Rüge müssen sie genau nichts.

💡 Das muss nicht deine Geschichte sein: "Ein Kunde rief mich nach genau so einem Fall an - 8.500€ Verlust durch nicht gerügte Materialfehler. Nach unserer Zusammenarbeit hat er eine wasserdichte Prüfroutine etabliert. Sein letzter Satz im Gespräch: 'Seitdem schlafe ich wieder ruhig. Jede Lieferung wird systematisch geprüft und dokumentiert.'"

Was ist § 377 HGB und warum betrifft er dich?

Die rechtliche Grundlage

§ 377 HGB regelt die Untersuchungs- und Rügepflicht beim Handelskauf. Das bedeutet konkret:

  1. Du musst die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen
  2. Erkannte Mängel musst du unverzüglich dem Verkäufer anzeigen
  3. Tust du das nicht, gilt die Ware als genehmigt – alle Gewährleistungsrechte sind verloren

Warum das JEDEN Malerbetrieb betrifft

Als Malerbetrieb kaufst du gewerblich ein – du handelst als Kaufmann im Sinne des HGB. Damit bist du automatisch der Untersuchungs- und Rügepflicht unterworfen.

Das gilt für:

  • Farben und Lacke
  • Tapeten und Putze
  • Werkzeuge und Maschinen
  • Gerüste und Abdeckmaterial
  • Alle weiteren Materialien

Die harte Wahrheit: Es gibt keine Ausnahmen. Auch wenn du seit 20 Jahren mit demselben Lieferanten zusammenarbeitest und noch nie Probleme hattest – rechtlich bist du bei JEDER Lieferung zur Prüfung verpflichtet.

📌 VOB-Bezug für Ihre Projekte:

Bei VOB-Verträgen greift § 377 HGB zusätzlich zu § 13 VOB/B. Die Prüf- und Rügepflicht gilt hier doppelt: - Als Kaufmann gegenüber Ihrem Lieferanten (§ 377 HGB) - Als Auftragnehmer gegenüber Ihrem AG (§ 13 VOB/B) Ein Fehler kann Sie also zweifach treffen. In meinem Coaching zeige ich, wie Sie beide Ebenen rechtssicher abdecken.

Die zwei Pflichten: Was du wissen musst

Pflicht 1: Untersuchen – aber richtig und rechtzeitig

"Unverzüglich" bedeutet konkret:

Grobe Sichtprüfung:

  • Zeitrahmen: Noch am Liefertag
  • Was prüfen: Menge, Artikelnummer, äußere Schäden

Detaillierte Kontrolle:

  • Zeitrahmen: Innerhalb 1 Woche
  • Was prüfen: Farbton, Qualität, Chargennummern, Zustand

Bei Großmengen:

  • Zeitrahmen: Innerhalb 1 Woche
  • Was prüfen: Stichprobe (mind. 10% öffnen und prüfen)


Prüffristen nach Warengattung:

Farbe/Lack:

  • Prüfumfang: Menge, Farbton (Stichprobe), Gebindeschäden
  • Zeitrahmen: 1-2 Tage

Tapeten:

  • Prüfumfang: Menge, Muster/Farbnummer
  • Zeitrahmen: 2-3 Tage

Werkzeuge:

  • Prüfumfang: Vollständigkeit, Funktion, Schäden
  • Zeitrahmen: 1 Tag

Gerüste:

  • Prüfumfang: Vollständigkeit, Zustand
  • Zeitrahmen: 1 Tag


Pflicht 2: Rügen – unverzüglich und konkret

Zeitrahmen: Maximal 2-3 Werktage nach Entdeckung des Mangels

Form der Rüge: ✅ E-Mail (am besten mit Lesebestätigung)
✅ WhatsApp Business (im geschäftlichen Kontext)
✅ Fax (mit Sendebericht)
✅ Einschreiben (bei hohen Beträgen)
❌ Telefonanruf allein reicht NICHT!


Was muss in die Rüge?

Eine wirksame Mängelrüge muss konkret und präzise sein:

Unwirksam: "Die gelieferte Farbe ist falsch."

Wirksam: "Lieferung vom 15.10.2025, Lieferschein Nr. 12345: Geliefert wurden 10 Eimer Wandfarbe RAL 9010. Bestellt und berechnet wurden jedoch 10 Eimer RAL 9016. Bitte umgehend austauschen und Abholung veranlassen. Frist: bis 25.10.2025."


Die 6 Must-haves jeder Rüge:

  1. Datum und Lieferschein-Nummer
  2. Konkrete Mangelbeschreibung
  3. Soll-Ist-Vergleich (bestellt vs. geliefert)
  4. Forderung (Austausch, Nachlieferung, Minderung)
  5. Fristsetzung
  6. Fotos als Beweismittel


Was passiert, wenn du nicht rechtzeitig rügst?

Die Rechtsfolge: Genehmigungsfiktion

Ohne rechtzeitige Prüfung und Rüge gilt die Ware als genehmigt (§ 377 Abs. 2 HGB).

Das bedeutet konkret:

❌ Kein Anspruch auf Nachlieferung
❌ Kein Anspruch auf Austausch
❌ Kein Anspruch auf Minderung
❌ Kein Anspruch auf Schadenersatz

Du verlierst ALLE Rechte – selbst bei offensichtlichen Mängeln.

Einzige Ausnahme: Arglist des Verkäufers (z.B. wissentlich falsche Ware geliefert). Aber: Du musst die Arglist beweisen – und das ist in der Praxis extrem schwierig.

Sonderfälle, die du kennen musst

Sonderfall 1: Versteckte Mängel

Was sind versteckte Mängel?
Mängel, die du bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennen konntest.

Beispiele:

  • Farbe trocknet anders als erwartet (Glanzgrad abweichend)
  • Material enthält Schadstoffe (erst bei Verarbeitung erkennbar)
  • Tapete löst sich nach Verklebung

Die Regel: Versteckte Mängel müssen gerügt werden, sobald  sie entdeckt werden.

WICHTIG: Mängel nach Fertigstellung / Abnahme der Leistung

Der kritischste Fall: Ein Mangel tritt erst auf, nachdem du deine Leistung fertiggestellt hast.

Beispiel aus der Praxis:

  • Du hast eine Wohnung komplett gestrichen (400 m²)
  • 4 Wochen später meldet der Kunde: Farbe blättert an mehreren Stellen ab
  • Ursache ist noch völlig unklar – könnte sein:
  • Mangelhaftes Material vom Lieferanten
  • Problematischer Untergrund
  • Fehler bei der Verarbeitung
  • Feuchtigkeit im Mauerwerk

Was du SOFORT tun musst:

Lieferanten unverzüglich informieren – auch wenn du noch gar nicht weißt, ob das Material schuld ist!

Die Formulierung könnte sein:

"Bei einem vor 4 Wochen fertiggestellten Projekt tritt ein Mangel auf (Farbe blättert ab). Die Ursache ist noch nicht geklärt. Wir informieren Sie vorsorglich gemäß § 377 HGB, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Materialmangel vorliegt. Wir halten Sie über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden."

Warum ist das so wichtig?

Wenn sich später herausstellt, dass doch das Material mangelhaft war, hast du nur dann Ansprüche gegen den Lieferanten, wenn du ihn unverzüglich nach Entdeckung  informiert hast.

Die Frist beginnt, sobald DER KUNDE den Mangel bei DIR meldet – nicht erst, wenn du die Ursache kennst!

Faustregel: Lieber einmal zu viel den Lieferanten informieren als einmal zu wenig. Eine vorsorgliche Meldung kostet dich 5 Minuten – eine versäumte Meldung kann dich Tausende Euro kosten.


Sonderfall 2: Teillieferungen

Problem: Bei Teillieferungen musst du jede Teillieferung separat prüfen.

Beispiel:
Du bestellst 1.000 Liter Farbe. Geliefert wird in 5 Teillieferungen à 200 Liter. →
Jede Teillieferung muss innerhalb 1 Woche geprüft werden!

Praxis-Tipp: Vereinbare mit dem Lieferanten, dass Teillieferungen nur bei wirklich großen Mengen erfolgen.


Sonderfall 3: Großbaustellen mit vielen Lieferungen

Die Herausforderung: Bei großen Projekten kommen täglich Lieferungen – wie schaffst du die Prüfung?

Die Lösung:

  1. Feste Routine etablieren: Jede Lieferung wird von einem zuständigen Mitarbeiter sofort grob geprüft
  2. Verantwortlichkeiten klar definieren: Wer prüft was? (z.B. Polier prüft Material, Lagerarbeiter prüft Menge)
  3. Standardisierte Checkliste nutzen: Macht die Prüfung schneller und sicherer
  4. Alles dokumentieren: Einfache Liste: Datum, Lieferant, Artikel, Prüfergebnis, Unterschrift

Zeitaufwand: 5-10 Minuten pro Lieferung
Ersparnis: Bis zu fünfstellige Beträge pro Jahr

Die 5-Schritte-Routine für jede Lieferung

Schritt 1: Vorbereitung (vor der Lieferung)

  • Bestellung/Auftragsbestätigung griffbereit haben
  • Mitarbeiter informieren: "Heute kommt Lieferung X – bitte prüfen!"
  • Smartphone/Kamera bereitlegen für Fotos

Schritt 2: Bei Lieferung (während Anlieferung)

  • Lieferschein mit Bestellung abgleichen (Menge, Artikel, Preis)
  • Sichtbare Schäden dokumentieren (Fotos!)
  • Bei gravierenden Schäden: Annahme verweigern oder "unter Vorbehalt" unterschreiben
  • Fotos von Lieferung + Lieferschein machen

Schritt 3: Detaillierte Prüfung (innerhalb 1 Woche)

  • Menge nachzählen
  • Stichprobe öffnen (mind. 10% bei Großmengen)
  • Farbton/Qualität mit Bestellung abgleichen
  • Chargennummern prüfen (bei großen Mengen)
  • Zustand kontrollieren (unbeschädigt, nicht abgelaufen?)

Schritt 4: Mangel entdeckt? SOFORT handeln!

  • Fotos vom Mangel machen (+ Lieferschein + Verpackung)
  • Mängelrüge schriftlich formulieren
  • Frist setzen (7-10 Tage für Austausch)
  • Schriftlich versenden (E-Mail, WhatsApp Business, Fax, Einschreiben)
  • Bestätigung einholen
  • Material separat lagern (NICHT verarbeiten, NICHT entsorgen!)

Schritt 5: Dokumentation (IMMER!)

  • Lieferschein archivieren (mit Vermerk: "Geprüft am [Datum], ok/Mangel")
  • Fotos projektbezogen speichern
  • Rüge archivieren (E-Mail ausdrucken oder als PDF speichern)
  • Reaktion des Lieferanten dokumentieren


Praxis-Tipps für den Alltag

Tipp 1: Fotodokumentation ist Gold wert

Was fotografieren?

  • Lieferung (Gesamtansicht)
  • Verpackung (äußere Schäden)
  • Lieferschein (gut lesbar)
  • Geöffnete Stichprobe
  • Mängel (Detailaufnahme)

Wie speichern?

  • Projektbezogen ablegen (Ordner: "Projekt XY – Lieferungen")
  • Datum im Dateinamen (z.B. "2025-10-15_Lieferung_Farbe_RAL9016.jpg")
  • Backup erstellen (Cloud, externe Festplatte)

Zeitaufwand: 2 Minuten pro Lieferung
Nutzen: Im Streitfall unbezahlbar


Tipp 2: Lieferantenvereinbarung schriftlich treffen

Mit deinem Hauptlieferanten kannst du schriftlich vereinbaren:

  • Verlängerte Prüffristen (z.B. 2 Wochen statt 1 Woche)
  • Vereinfachte Rüge (z.B. E-Mail ausreichend)
  • Kulanzregelungen bei Kleinmängeln
  • Schnelle Austauschprozesse

Vorteil: Weniger Stress, mehr Planungssicherheit, bessere Zusammenarbeit

Wichtig: Muss schriftlich erfolgen und darf gesetzliche Rechte nicht komplett ausschließen


Tipp 3: Feste Prüfroutine im Betrieb etablieren

So geht's:

  1. Regel festlegen: "Jede Lieferung wird noch am selben Tag grob geprüft"
  2. Verantwortung zuweisen: Ein Mitarbeiter ist zuständig für Materialprüfung
  3. Checkliste erstellen: Standardisierte Prüfpunkte
  4. Dokumentieren: Einfaches Formular mit Datum, Lieferant, Artikel, Ergebnis, Unterschrift

Zeitaufwand: 5-10 Minuten pro Lieferung
ROI: Kann dir fünfstellige Beträge pro Jahr ersparen

Profi-Tipp aus der Praxis:

Materialprobleme sind auch Gewinnchancen!

Dokumentieren Sie:

- Wartezeiten wegen falscher Lieferung → Stillstandskosten

- Mehraufwand durch Umorganisation → Bauablaufstörung

- Schutzmaßnahmen für gelagertes Material → Zusatzleistung Diese Positionen übersehen 90% der Malerbetriebe. Mehr dazu in meinem Nachtragsmanagement-Coaching.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Muss ich wirklich JEDE Lieferung prüfen?

Ja. § 377 HGB gilt für JEDE Lieferung. Auch wenn du seit 20 Jahren mit demselben Lieferanten zusammenarbeitest – rechtlich bist du zur Prüfung verpflichtet.

Aber: Je besser die Lieferantenbeziehung, desto entspannter kannst du es handhaben. Bei langjährigen, zuverlässigen Partnern reicht oft eine schnellere Stichprobe.


2. Reicht ein Telefonanruf zur Mängelrüge?

Nein. Telefonanrufe sind NICHT ausreichend. Du musst immer schriftlich nachhaken.

Praxis-Tipp: Ruf an, um das Problem zu besprechen – aber schick danach SOFORT eine schriftliche Bestätigung (E-Mail, WhatsApp Business).


3. Was ist, wenn der Lieferant nicht reagiert?

Vorgehen:

  1. Erinnerung schicken (nach 5-7 Tagen)
  2. Frist setzen ("Bitte bis [Datum] reagieren, sonst behalten wir uns rechtliche Schritte vor")
  3. Rechtsbeistand einschalten (Anwalt oder Handwerkskammer)

Wichtig: Solange du rechtzeitig gerügt hast, behältst du deine Rechte – auch wenn der Lieferant nicht reagiert.


4. Kann ich die Prüfpflicht ausschließen?

Grundsätzlich nein. Aber: Du kannst mit dem Lieferanten eine schriftliche Vereinbarung treffen, die die Prüfpflicht lockert (z.B. längere Fristen).

Voraussetzung: Beide Seiten müssen zustimmen und es muss schriftlich festgehalten werden.


5. Was ist bei Großmengen (z.B. 10.000 Liter)?

Regelung: Bei Großmengen reicht eine Stichprobenprüfung (mind. 10%).

Beispiel:

  • 10.000 Liter Farbe in 100 Eimern
  • Stichprobe: Mind. 10 Eimer öffnen und prüfen

Wichtig: Die Stichprobe muss repräsentativ sein (aus verschiedenen Chargen/Paletten ziehen).

Zusammenfassung: Die 5 goldenen Regeln

1. PRÜFEN – sofort und systematisch
Jede Lieferung noch am selben Tag grob prüfen, innerhalb 1 Woche detailliert kontrollieren. Keine Ausnahmen.


2. DOKUMENTIEREN – immer und überall
Fotos von Lieferung, Lieferschein und Material machen. Prüfergebnis schriftlich festhalten. Im Streitfall unbezahlbar.


3. RÜGEN – unverzüglich und konkret
Mängel innerhalb 2-3 Tagen schriftlich rügen. Konkrete Beschreibung, Frist setzen, Fotos beifügen.


4. AUFBEWAHREN – getrennt lagern
Mangelhafte Ware separat lagern. Nicht verarbeiten, nicht entsorgen, nicht zurückschicken (ohne Absprache).


5. NACHHALTEN – bis zur Lösung
Reaktion des Lieferanten verfolgen. Bei Nichtreaktion: Erinnerung, Fristsetzung, ggf. Rechtsbeistand.

Fazit: 5 Minuten können 7.200€ sparen

§ 377 HGB ist kein "Bürokratie-Paragraf" – er ist dein wichtigstes Werkzeug beim Materialeinkauf.

Die Realität:

  • 5 Minuten Prüfung pro Lieferung
  • Kann dir fünfstellige Beträge ersparen
  • Sichert deine Gewährleistungsrechte
  • Schützt vor unfairen Lieferanten

Meine Empfehlung:

Etabliere eine feste Routine in deinem Betrieb:

  1. Jede Lieferung wird sofort grob geprüft
  2. Innerhalb 1 Woche erfolgt die Detailprüfung
  3. Mängel werden sofort schriftlich gerügt
  4. Alles wird dokumentiert und archiviert

Der Zeitaufwand ist minimal. Der Schutz ist maximal.


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Die meisten Malerbetriebe verschenken jeden Monat Geld – nicht weil sie schlecht arbeiten, sondern weil sie ihre Rechte nicht kennen.

  • Schutzmaßnahmen nicht abgerechnet → 10-15% Umsatz verschenkt
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Als Malermeister und Diplom-Kaufmann kenne ich beide Seiten: Die Baustelle UND die kaufmännische Seite. Genau deshalb sind meine Tipps sofort umsetzbar – keine Theorie, sondern Praxis.

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"Was Ralph besonders auszeichnet, ist sein sehr großes Wissen im Bereich VOB speziell für Malerarbeiten. Zudem schätze ich es sehr, dass man auch bei einem spontanen Anruf sofort kompetente Hilfe bekommt."
Martin Prangenberg, Malerbetrieb Roßbach
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Letzte Woche rief mich ein Coachee an. Kindergarten-Projekt, Spachtelarbeiten auf Gipsputz, knapp kalkuliert – du kennst das. Er wollte über Gerüst-Nachträge reden, um wenigstens ein bisschen was rauszuholen. Der Kunde war zu dem Zeitpunkt schon genervt von Nachträgen aller Gewerke. Keine gute Ausgangslage. Ich fragte: „Gipsputz im Kindergarten?" Er: „Ja, warum?" Ich musste an eine andere Baustelle denken. Ähnliche Konstellation, weicher Putz, später Reklamationen. Kein Mangel von uns – aber ich saß da und musste diskutieren, warum Druckstellen und Kratzer im Gipsputz normal sind. Furchtbar. „Vergiss das Gerüst", sagte ich. „Schlag dem Kunden ein Glattvlies vor." Warum ich das erzähle? Weil mein Coachee genau das gemacht hat – und es lief völlig anders als erwartet. Er ging mit dem Kunden auf die Baustelle. Zeigte ihm die Wand. Drückte mit dem Fingernagel in den Putz. Ganz leicht. „Sehen Sie? Das ist der Untergrund. In einem Kindergarten haben Sie nach sechs Monaten überall Druckstellen und Kratzer." Dann kam sein Vorschlag: „Wir kleben ein Glattvlies auf die Spachtelung. Das macht die Flächen deutlich robuster. Weniger Schäden, längere Renovierungsintervalle – und damit weniger Ausfallzeiten für Ihre Räume." Der Kunde? Überzeugt. Sofort. Das Verrückte: Mein Coachee konnte den Spachtelaufwand reduzieren, weil das Vlies kleine Unebenheiten kaschiert. Gleichzeitig machte er mit dem Vlieskleben eine ordentliche Zusatzmarge. Und der Kunde war am Ende nicht genervt – sondern dankbar. Was hilft? Zwei Dinge, die ich aus solchen Situationen gelernt habe: Erstens: Vor jedem Nachtragsgespräch die Perspektive wechseln. Nicht fragen: „Was will ich durchsetzen?" Sondern: „Welches Problem meines Kunden löse ich?" Mein Coachee wollte ursprünglich Gerüstkosten kompensieren. Das wäre ein Kampf geworden. Stattdessen hat er dem Kunden gezeigt, wie er langfristig Geld spart. Das ist der Unterschied zwischen „Ich will was von dir" und „Ich hab was für dich". Zweitens: In Lebenszykluskosten denken, nicht nur in Baukosten. Bauherren rechnen oft nur den Moment. Aber wenn du ihnen zeigst, was in fünf Jahren passiert – weniger Unterhalt, längere Intervalle, keine Ausfallzeiten –, dann rechnest du plötzlich in ihrer Sprache. Und dann wird aus einem lästigen Nachtrag ein Mehrwert, für den sie dich mögen. Die besten Nachträge sind die, bei denen der Kunde am Ende Danke sagt. Viel Erfolg auf deinen Baustellen!
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Ich bin mit der D-Mark aufgewachsen und weiß noch genau, was ein Heiermann oder ein Groschen ist. Der Heiermann stand für das silbern glänzende 5-Mark-Stück – damit konnte man damals schon etwas anfangen. Der Groschen hingegen war gerade einmal 10 Pfennig wert. Und ein Groschengrab? Das war etwas, das ständig kleine Beträge verschlang, ohne dass man es sofort merkte – bis am Ende ein beachtlicher Verlust zusammenkam. Genau so kann es Malerbetrieben mit öffentlichen Aufträgen ergehen: Jeder Mehraufwand für Zusatzleistungen, jede unproduktive Stunde durch Bauverzögerungen und jede unklare LV-Position frisst sich wie ein „Groschen“ in die Kalkulation. Am Ende bleibt vom vermeintlich lohnenden Auftrag oft weniger übrig als gedacht – oder sogar ein Minus. Der Preisdruck im Vergabeverfahren Wer im Objektgeschäft tätig ist, kommt an öffentlichen Ausschreibungen kaum vorbei. Schulen, Behörden, Krankenhäuser – oft sind diese Projekte lukrativ und prestigeträchtig. Doch der Weg zum Zuschlag ist selten ohne Risiko. Das Kernproblem: Öffentliche Auftraggeber vergeben in der Regel nach dem Prinzip des „wirtschaftlichsten Angebots“. In der Praxis bedeutet das häufig: Der niedrigste Preis gewinnt. Der Preisdruck ist immens – und verleitet viele Betriebe dazu, knapp oder gar unter Selbstkosten zu kalkulieren, um überhaupt den Auftrag zu erhalten. Doch was auf den ersten Blick nach einer cleveren Markteroberungsstrategie aussieht, kann sich schnell als Bumerang erweisen. Denn die eigentlichen Risiken liegen selten im Preis allein, sondern in den Vertragsbedingungen. Versteckte Fallstricke in den Vergabeunterlagen Öffentliche Ausschreibungen werden nach VOB/A erstellt. Das klingt zunächst nach einer sicheren, standardisierten Grundlage – aber in den Ausführungsbestimmungen verstecken sich oft besonders anspruchsvolle Fristen, ungewöhnliche Ausführungszeiten oder Zusatzleistungen, die im Leistungsverzeichnis nur am Rande erwähnt sind. Unrealistische Bauzeiten: Wenn die Ausführungsfrist zu knapp bemessen ist, entstehen schnell Zusatzkosten für Mehrpersonal oder Schichtarbeit. Veränderte Bauabläufe: Planungsänderungen oder Verzögerungen anderer Gewerke können dazu führen, dass die Kalkulation ins Wanken gerät. Leistungsumfang: Positionen, die im LV nur vage beschrieben sind, werden später oft zu Streitpunkten – insbesondere, wenn der Auftraggeber einen weitergehenden Standard erwartet. Warum „billig“ oft „teuer“ wird Wer unter Preis kalkuliert, um einen Auftrag zu bekommen, hat im Ernstfall keinen finanziellen Puffer, um Mehrkosten abzufangen. Das führt nicht nur zu einer schwächeren Verhandlungsposition, sondern oft zu einer Situation, in der der Betrieb Aufträge faktisch querfinanziert. Besonders gefährlich: Wer die Risiken nicht vor Angebotsabgabe erkennt und dokumentiert, kann sie später kaum noch geltend machen. Die VOB/B bietet zwar Schutzmechanismen, doch diese greifen nur, wenn Fristen eingehalten und Ansprüche sauber begründet werden. Fazit: Ohne Strategie wird der Zuschlag schnell zur Kostenfalle Öffentliche Ausschreibungen können ein starkes Standbein sein – aber nur, wenn Kalkulation, Vertragsprüfung und Risikobewertung professionell erfolgen. Viele Malerbetriebe unterschätzen, wie entscheidend die juristische und organisatorische Vorbereitung ist. Wer hier auf Erfahrung und strukturierte Prozesse setzt, kann nicht nur den Auftrag gewinnen, sondern auch rentabel abschließen. Wer hingegen „blind“ bietet, läuft Gefahr, dass der vermeintliche Prestigeauftrag am Ende den Jahresgewinn auffrisst. 💡 Tipp: In meinen Seminaren zeige ich, wie Sie Ausschreibungsunterlagen gezielt auf Risiken prüfen, Nachtragschancen früh erkennen und Ihre Kalkulation so absichern, dass der Zuschlag nicht zur Kostenfalle wird.