Nachgetragen
VOB, Bauverträge, Nachträge -
und wie Sie damit das holen, was Ihnen zusteht!
OOOPS- Bauzeitnachtrag - rechnen wir am Ende ab, der große Feher
Warum dieser teure Fehler Ihre Liquidität gefährdet und wie Sie es richtig machen
Lesezeit 4 Minuten

Kennen Sie das? Die Baustelle steht still. Das Vorgewerk ist nicht fertig, Ihre Kolonnen stehen bereit, aber können nicht arbeiten. "Kein Problem", denkt sich mancher Malerbetrieb, "das rechnen wir dann später in der Schlussrechnung ab."
STOP! Genau hier beginnt einer der teuersten Fehler im Bauhandwerk.
Der fatale Irrtum: "Das klären wir später"
Bauzeitnachträge entstehen nicht am Ende des Projekts – sie entstehen im Moment der Störung. Und sie müssen auch genau dann abgerechnet werden. Nicht "irgendwann". Nicht in der Schlussrechnung. Sondern sofort.
Warum? Weil § 642 BGB nicht Ihre Wirtschaftlichkeitsprobleme löst und keine Kostensteigerungen auffängt. Aber er deckt das Bereithalten Ihrer Baustelle ab – Tag für Tag. Und genau das ist entscheidend für Ihre Liquidität im laufenden Projekt.
Zwei Fehler, die richtig Geld kosten
Fehler Nr. 1: Warten bis zur Schlussrechnung
Das Problem: Wenn Sie Bauzeitnachträge erst am Projektende abrechnen, haben Sie monatelang in Vorleistung gegangen. Ihre Mitarbeiter wurden bezahlt, die Gerüstmiete lief weiter, die Baustelleneinrichtung stand – alles auf Ihre Kosten.
Die Folge: Liquiditätsengpässe, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend werden können.
Die Rechtslage ist klar: Bauzeitnachträge entstehen im Zeitpunkt der Störung. Die rechtliche Grundlage ist § 642 BGB, der regelt, was passiert, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nachkommt.
Fehler Nr. 2: Störung und Bauzeitverlängerung verwechseln
Hier wird es juristisch spannend: Eine Störung "vorne" im Projekt kann Auswirkungen "hinten" durch Bauzeitverlängerung haben. Das sind aber zwei völlig unterschiedliche Anspruchsgrundlagen!
- § 642 BGB regelt die Vergütung während der Störung
- §§ 2 Abs. 5 bzw. 6 Abs. 6 VOB/B betreffen die Folgen der Störung (Bauzeitverlängerung)
Es gilt das "Entweder-Oder-Prinzip": Sie müssen sauber trennen, sonst gefährden Sie Ihre Ansprüche.
Die Lösung: Ein systematischer Prozess
Die gute Nachricht: Es gibt einen klaren, strukturierten Weg, wie Sie Bauzeitnachträge erfolgreich durchsetzen. Die schlechte Nachricht: Dieser Prozess ist nicht trivial und erfordert präzises Vorgehen.
Was Sie wissen müssen:
Es gibt drei kritische Phasen:
- Die sofortige Reaktion bei Störungseintritt (erste 24 Stunden)
- Die laufende Dokumentation während der Störung
- Die rechtssichere Abrechnung zur richtigen Zeit
Die Herausforderungen:
- Welche Dokumente müssen Sie erstellen – und wie?
- Welche Fristen müssen Sie einhalten?
- Was genau müssen Sie dokumentieren, damit es vor Gericht standhält?
- Wie formulieren Sie Behinderungsanzeigen rechtssicher?
- Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Abrechnung?
- Wie kalkulieren Sie Bauzeitnachträge korrekt?
- Welche Produktionsmittel können Sie überhaupt geltend machen?
Warum die meisten Malerbetriebe hier scheitern:
Die vier Voraussetzungen des § 642 BGB klingen einfach – aber die praktische Umsetzung hat ihre Tücken:
- Wann ist eine Mitwirkungspflicht "nicht rechtzeitig" erfüllt?
- Was bedeutet "nicht sinnvoll weiterarbeiten" konkret auf Ihrer Baustelle?
- Welche Nachweise brauchen Sie für "bereitgestellte Ressourcen"?
- Wie muss eine wirksame Behinderungsanzeige formuliert sein?
Ein falsch formulierter Satz kann Ihren gesamten Anspruch gefährden.
Und dann ist da noch die Abrechnung: Wie bringen Sie den Nachtrag in die Abschlagsrechnung? Welche Anlagen gehören dazu? Wie reagieren Sie auf Einwände des Auftraggebers?
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis
In der Theorie klingt es einfach: "Behinderungsanzeige schreiben, dokumentieren, abrechnen."
In der Praxis stellen sich Fragen wie:
- Reicht eine E-Mail als Behinderungsanzeige?
- Was, wenn der Bauleiter mündlich zugesagt hat, dass "alles klar geht"?
- Wie detailliert muss die Dokumentation sein?
- Was mache ich, wenn der AG die Abschlagsrechnung mit Nachtrag nicht zahlt?
- Wie trenne ich § 642 BGB von § 6 Abs. 6 VOB/B in der Praxis?
Genau hier setze ich mit meinem Coaching an.
Typische Störungen im Malerbetrieb
Kennen Sie diese Situationen?
Vorgewerk nicht fertig:
- Putzarbeiten nicht abgeschlossen
- Fensterbänke noch nicht eingebaut
- Estrich nicht abgebunden
→ Sofort Behinderungsanzeige mit Verweis auf Bauablaufplan!
Fehlende Freigaben:
- Farbmuster nicht freigegeben
- Bemusterung verzögert sich
- Planänderungen ungeklärt
- Nachtrag nicht beauftragt
→ Behinderungsanzeige mit Fristsetzung!
Nachbesserungen Vorgewerke:
- Putz muss nachgebessert werden
- Risse im Untergrund
→ Auch bei Teilflächen: Behinderungsanzeige!
Warum die sofortige Abrechnung Ihr Unternehmen schützt
Denken Sie an Ihre Liquidität:
Ohne Sofortabrechnung:
- Vorfinanzierung über Wochen oder Monate
- Liquiditätsengpass im laufenden Projekt
- Gefahr existenzieller Probleme bei längeren Störungen
- Verlust der Nachweise bei späterer Abrechnung
Mit Sofortabrechnung:
- Regelmäßiger Geldfluss in Abschlagsrechnungen
- Liquidität bleibt erhalten
- Druck auf Auftraggeber, Störungen zu beseitigen
- Saubere, zeitnahe Dokumentation
§ 642 BGB löst keine Wirtschaftlichkeitsprobleme und fängt keine Kostensteigerungen ab. Aber er deckt das Bereithalten der Baustelle ab – Tag für Tag. Und genau das ist entscheidend für die Liquidität im laufenden Projekt.
Was Sie jetzt wissen sollten
Sie haben jetzt verstanden:
- Warum Bauzeitnachträge im Moment der Störung entstehen (nicht später)
- Dass § 642 BGB und § 6 Abs. 6 VOB/B unterschiedliche Anspruchsgrundlagen sind
- Wie kritisch die sofortige Dokumentation und Abrechnung für Ihre Liquidität ist
- Welche typischen Fehler Ihr Unternehmen Zehntausende Euro kosten können
Aber wie setzen Sie das konkret um?
In meiner Meisterklasse lernen Sie das komplette System:
✓ Vorlagen für rechtssichere Behinderungsanzeigen
✓ Checklisten für die Baustellendokumentation
✓ Excel-Tools zur Nachtragskalkulation
✓ Musterformulierungen für jede Situation
✓ Schritt-für-Schritt-Anleitung vom ersten Störungstag bis zur Zahlung
✓ Wie Sie auf Einwände des Auftraggebers reagieren
✓ Praxisfälle aus dem Malerhandwerk mit Lösungen
✓ Direkter Austausch mit anderen Malerbetrieben
Das Ergebnis: Sie haben ein erprobtes System, das Sie bei jedem Projekt anwenden können. Keine Liquiditätsengpässe mehr durch verschleppte Nachträge. Keine verlorenen Ansprüche mehr durch fehlende Dokumentation.
Fazit: Aus "Irgendwann" wird "Sofort"
Die Botschaft ist eindeutig: Bauzeitnachträge sind kein "Thema für später", sondern ein laufendes Liquiditätsmanagement-Instrument.
Die Theorie kennen Sie jetzt:
- Dokumentieren im Moment der Störung
- Sauber trennen zwischen verschiedenen Anspruchsgrundlagen
- Sofort abrechnen statt vorfinanzieren
Aber zwischen Wissen und Können liegt die Praxis.
Der häufigste Satz, den ich in Beratungsgesprächen höre: "Das hätte ich früher wissen müssen." Noch häufiger höre ich: "Ich wusste da geht was, aber nicht, wie ich es konkret auf der Baustelle umsetze."
Der nächste Schritt
Wenn Sie aufhören wollen, Geld auf dem Bau liegen zu lassen, brauchen Sie mehr als theoretisches Wissen. Sie brauchen:
📋
Erprobte Vorlagen, die gerichtsfest formuliert sind
📊
Kalkulationstools, die Ihre Bereithaltekosten korrekt erfassen
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Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Sie bei jeder Störung durchgehen können
💬
Praxiserfahrung von jemandem, der sowohl Malerbetrieb führt als auch Sachverständiger ist
Wie Sie weitermachen können
Wenn Sie aufhören wollen, Geld auf dem Bau liegen zu lassen, brauchen Sie mehr als theoretisches Wissen. Sie brauchen ein praxiserprobtes System.
Drei Möglichkeiten, wie ich Sie unterstützen kann:
1. Kostenfreie Checkliste
Schreiben Sie mir und bekommen meine "Sofort-Checkliste bei Baustillstand" – mit den wichtigsten Schritten für die ersten 48 Stunden nach einer Störung.
2. Strategiegespräch vereinbaren
Sie haben ein konkretes Projekt mit Bauzeitverzögerungen? Vereinbaren Sie ein 30-minütiges Strategiegespräch. Wir analysieren Ihre Situation und ich zeige Ihnen die nächsten Schritte.
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Termin buchen auf ralph-heuten.de
3. Coaching-Programme & Beratung
Sie wollen das komplette System für Nachtragsmanagement nach VOB lernen? Ich biete individuelle Beratung und Coaching-Programme für Malerbetriebe an – von Einzel-Coachings bis zu intensiven Jahresprogrammen.
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Mehr Informationen auf ralph-heuten.de
Sie haben eine konkrete Frage? Schreiben Sie mir auf LinkedIn – ich antworte persönlich.
Nicht "Bauzeit? Machen wir dann in der Schlussrechnung. Irgendwann."
Sondern: "Störung? Ich weiß genau, was zu tun ist."






