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und wie Sie damit das holen, was Ihnen zusteht!

OOOPS- Bauzeitnachtrag - rechnen wir am Ende ab, der große Feher

12. November 2025

Warum dieser teure Fehler Ihre Liquidität gefährdet und wie Sie es richtig machen

Lesezeit 4 Minuten

Gewinn und Liquidität begraben, weil falsch mit der Bauablaufstörung umgegangen wurde

Kennen Sie das? Die Baustelle steht still. Das Vorgewerk ist nicht fertig, Ihre Kolonnen stehen bereit, aber können nicht arbeiten. "Kein Problem", denkt sich mancher Malerbetrieb, "das rechnen wir dann später in der Schlussrechnung ab."


STOP! Genau hier beginnt einer der teuersten Fehler im Bauhandwerk.


Der fatale Irrtum: "Das klären wir später"

Bauzeitnachträge entstehen nicht am Ende des Projekts – sie entstehen im Moment der Störung. Und sie müssen auch genau dann abgerechnet werden. Nicht "irgendwann". Nicht in der Schlussrechnung. Sondern sofort.

Warum? Weil § 642 BGB nicht Ihre Wirtschaftlichkeitsprobleme löst und keine Kostensteigerungen auffängt. Aber er deckt das Bereithalten Ihrer Baustelle ab – Tag für Tag. Und genau das ist entscheidend für Ihre Liquidität im laufenden Projekt.


Zwei Fehler, die richtig Geld kosten

Fehler Nr. 1: Warten bis zur Schlussrechnung

Das Problem: Wenn Sie Bauzeitnachträge erst am Projektende abrechnen, haben Sie monatelang in Vorleistung gegangen. Ihre Mitarbeiter wurden bezahlt, die Gerüstmiete lief weiter, die Baustelleneinrichtung stand – alles auf Ihre Kosten.

Die Folge: Liquiditätsengpässe, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend werden können.

Die Rechtslage ist klar: Bauzeitnachträge entstehen im Zeitpunkt der Störung. Die rechtliche Grundlage ist § 642 BGB, der regelt, was passiert, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nachkommt.


Fehler Nr. 2: Störung und Bauzeitverlängerung verwechseln

Hier wird es juristisch spannend: Eine Störung "vorne" im Projekt kann Auswirkungen "hinten" durch Bauzeitverlängerung haben. Das sind aber zwei völlig unterschiedliche Anspruchsgrundlagen!

  • § 642 BGB regelt die Vergütung während der Störung
  • §§ 2 Abs. 5 bzw. 6 Abs. 6 VOB/B betreffen die Folgen der Störung (Bauzeitverlängerung)

Es gilt das "Entweder-Oder-Prinzip": Sie müssen sauber trennen, sonst gefährden Sie Ihre Ansprüche.


Die Lösung: Ein systematischer Prozess

Die gute Nachricht: Es gibt einen klaren, strukturierten Weg, wie Sie Bauzeitnachträge erfolgreich durchsetzen. Die schlechte Nachricht: Dieser Prozess ist nicht trivial und erfordert präzises Vorgehen.


Was Sie wissen müssen:

Es gibt drei kritische Phasen:

  1. Die sofortige Reaktion bei Störungseintritt (erste 24 Stunden)
  2. Die laufende Dokumentation während der Störung
  3. Die rechtssichere Abrechnung zur richtigen Zeit

Die Herausforderungen:

  • Welche Dokumente müssen Sie erstellen – und wie?
  • Welche Fristen müssen Sie einhalten?
  • Was genau müssen Sie dokumentieren, damit es vor Gericht standhält?
  • Wie formulieren Sie Behinderungsanzeigen rechtssicher?
  • Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Abrechnung?
  • Wie kalkulieren Sie Bauzeitnachträge korrekt?
  • Welche Produktionsmittel können Sie überhaupt geltend machen?


Warum die meisten Malerbetriebe hier scheitern:

Die vier Voraussetzungen des § 642 BGB klingen einfach – aber die praktische Umsetzung hat ihre Tücken:

  • Wann ist eine Mitwirkungspflicht "nicht rechtzeitig" erfüllt?
  • Was bedeutet "nicht sinnvoll weiterarbeiten" konkret auf Ihrer Baustelle?
  • Welche Nachweise brauchen Sie für "bereitgestellte Ressourcen"?
  • Wie muss eine wirksame Behinderungsanzeige formuliert sein?


Ein falsch formulierter Satz kann Ihren gesamten Anspruch gefährden.

Und dann ist da noch die Abrechnung: Wie bringen Sie den Nachtrag in die Abschlagsrechnung? Welche Anlagen gehören dazu? Wie reagieren Sie auf Einwände des Auftraggebers?


Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis

In der Theorie klingt es einfach: "Behinderungsanzeige schreiben, dokumentieren, abrechnen."

In der Praxis stellen sich Fragen wie:

  • Reicht eine E-Mail als Behinderungsanzeige?
  • Was, wenn der Bauleiter mündlich zugesagt hat, dass "alles klar geht"?
  • Wie detailliert muss die Dokumentation sein?
  • Was mache ich, wenn der AG die Abschlagsrechnung mit Nachtrag nicht zahlt?
  • Wie trenne ich § 642 BGB von § 6 Abs. 6 VOB/B in der Praxis?


Genau hier setze ich mit meinem Coaching an.


Typische Störungen im Malerbetrieb

Kennen Sie diese Situationen?

Vorgewerk nicht fertig:

  • Putzarbeiten nicht abgeschlossen
  • Fensterbänke noch nicht eingebaut
  • Estrich nicht abgebunden

→ Sofort Behinderungsanzeige mit Verweis auf Bauablaufplan!


Fehlende Freigaben:

  • Farbmuster nicht freigegeben
  • Bemusterung verzögert sich
  • Planänderungen ungeklärt
  • Nachtrag nicht beauftragt

→ Behinderungsanzeige mit Fristsetzung!


Nachbesserungen Vorgewerke:

  • Putz muss nachgebessert werden
  • Risse im Untergrund

→ Auch bei Teilflächen: Behinderungsanzeige!


Warum die sofortige Abrechnung Ihr Unternehmen schützt

Denken Sie an Ihre Liquidität:

Ohne Sofortabrechnung:

  • Vorfinanzierung über Wochen oder Monate
  • Liquiditätsengpass im laufenden Projekt
  • Gefahr existenzieller Probleme bei längeren Störungen
  • Verlust der Nachweise bei späterer Abrechnung

Mit Sofortabrechnung:

  • Regelmäßiger Geldfluss in Abschlagsrechnungen
  • Liquidität bleibt erhalten
  • Druck auf Auftraggeber, Störungen zu beseitigen
  • Saubere, zeitnahe Dokumentation


§ 642 BGB löst keine Wirtschaftlichkeitsprobleme und fängt keine Kostensteigerungen ab. Aber er deckt das Bereithalten der Baustelle ab – Tag für Tag. Und genau das ist entscheidend für die Liquidität im laufenden Projekt.


Was Sie jetzt wissen sollten

Sie haben jetzt verstanden:

  • Warum Bauzeitnachträge im Moment der Störung entstehen (nicht später)
  • Dass § 642 BGB und § 6 Abs. 6 VOB/B unterschiedliche Anspruchsgrundlagen sind
  • Wie kritisch die sofortige Dokumentation und Abrechnung für Ihre Liquidität ist
  • Welche typischen Fehler Ihr Unternehmen Zehntausende Euro kosten können


Aber wie setzen Sie das konkret um?

In meiner Meisterklasse lernen Sie das komplette System:

✓ Vorlagen für rechtssichere Behinderungsanzeigen
✓ Checklisten für die Baustellendokumentation
✓ Excel-Tools zur Nachtragskalkulation
✓ Musterformulierungen für jede Situation
✓ Schritt-für-Schritt-Anleitung vom ersten Störungstag bis zur Zahlung
✓ Wie Sie auf Einwände des Auftraggebers reagieren
✓ Praxisfälle aus dem Malerhandwerk mit Lösungen
✓ Direkter Austausch mit anderen Malerbetrieben


Das Ergebnis: Sie haben ein erprobtes System, das Sie bei jedem Projekt anwenden können. Keine Liquiditätsengpässe mehr durch verschleppte Nachträge. Keine verlorenen Ansprüche mehr durch fehlende Dokumentation.


Fazit: Aus "Irgendwann" wird "Sofort"

Die Botschaft ist eindeutig: Bauzeitnachträge sind kein "Thema für später", sondern ein laufendes Liquiditätsmanagement-Instrument.

Die Theorie kennen Sie jetzt:

  • Dokumentieren im Moment der Störung
  • Sauber trennen zwischen verschiedenen Anspruchsgrundlagen
  • Sofort abrechnen statt vorfinanzieren


Aber zwischen Wissen und Können liegt die Praxis.

Der häufigste Satz, den ich in Beratungsgesprächen höre: "Das hätte ich früher wissen müssen." Noch häufiger höre ich: "Ich wusste da geht was, aber nicht, wie ich es konkret auf der Baustelle umsetze."


Der nächste Schritt

Wenn Sie aufhören wollen, Geld auf dem Bau liegen zu lassen, brauchen Sie mehr als theoretisches Wissen. Sie brauchen:

📋 Erprobte Vorlagen, die gerichtsfest formuliert sind
📊
Kalkulationstools, die Ihre Bereithaltekosten korrekt erfassen
🎯
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Sie bei jeder Störung durchgehen können
💬
Praxiserfahrung von jemandem, der sowohl Malerbetrieb führt als auch Sachverständiger ist


Wie Sie weitermachen können

Wenn Sie aufhören wollen, Geld auf dem Bau liegen zu lassen, brauchen Sie mehr als theoretisches Wissen. Sie brauchen ein praxiserprobtes System.


Drei Möglichkeiten, wie ich Sie unterstützen kann:

1. Kostenfreie Checkliste
Schreiben Sie mir und bekommen meine "Sofort-Checkliste bei Baustillstand" – mit den wichtigsten Schritten für die ersten 48 Stunden nach einer Störung.


2. Strategiegespräch vereinbaren
Sie haben ein konkretes Projekt mit Bauzeitverzögerungen? Vereinbaren Sie ein 30-minütiges Strategiegespräch. Wir analysieren Ihre Situation und ich zeige Ihnen die nächsten Schritte.
Termin buchen auf ralph-heuten.de


3. Coaching-Programme & Beratung
Sie wollen das komplette System für Nachtragsmanagement nach VOB lernen? Ich biete individuelle Beratung und Coaching-Programme für Malerbetriebe an – von Einzel-Coachings bis zu intensiven Jahresprogrammen.
Mehr Informationen auf ralph-heuten.de


Sie haben eine konkrete Frage? Schreiben Sie mir auf LinkedIn – ich antworte persönlich.


Nicht "Bauzeit? Machen wir dann in der Schlussrechnung. Irgendwann."

Sondern: "Störung? Ich weiß genau, was zu tun ist."

von Ralph Heuten 24. November 2025
Warum dieser Einwand oft zu spät kommt und was Sie dagegen tun können Lesezeit 8 Minuten
von Ralph Heuten 24. November 2025
Letzte Woche rief mich ein Coachee an. Kindergarten-Projekt, Spachtelarbeiten auf Gipsputz, knapp kalkuliert – du kennst das. Er wollte über Gerüst-Nachträge reden, um wenigstens ein bisschen was rauszuholen. Der Kunde war zu dem Zeitpunkt schon genervt von Nachträgen aller Gewerke. Keine gute Ausgangslage. Ich fragte: „Gipsputz im Kindergarten?" Er: „Ja, warum?" Ich musste an eine andere Baustelle denken. Ähnliche Konstellation, weicher Putz, später Reklamationen. Kein Mangel von uns – aber ich saß da und musste diskutieren, warum Druckstellen und Kratzer im Gipsputz normal sind. Furchtbar. „Vergiss das Gerüst", sagte ich. „Schlag dem Kunden ein Glattvlies vor." Warum ich das erzähle? Weil mein Coachee genau das gemacht hat – und es lief völlig anders als erwartet. Er ging mit dem Kunden auf die Baustelle. Zeigte ihm die Wand. Drückte mit dem Fingernagel in den Putz. Ganz leicht. „Sehen Sie? Das ist der Untergrund. In einem Kindergarten haben Sie nach sechs Monaten überall Druckstellen und Kratzer." Dann kam sein Vorschlag: „Wir kleben ein Glattvlies auf die Spachtelung. Das macht die Flächen deutlich robuster. Weniger Schäden, längere Renovierungsintervalle – und damit weniger Ausfallzeiten für Ihre Räume." Der Kunde? Überzeugt. Sofort. Das Verrückte: Mein Coachee konnte den Spachtelaufwand reduzieren, weil das Vlies kleine Unebenheiten kaschiert. Gleichzeitig machte er mit dem Vlieskleben eine ordentliche Zusatzmarge. Und der Kunde war am Ende nicht genervt – sondern dankbar. Was hilft? Zwei Dinge, die ich aus solchen Situationen gelernt habe: Erstens: Vor jedem Nachtragsgespräch die Perspektive wechseln. Nicht fragen: „Was will ich durchsetzen?" Sondern: „Welches Problem meines Kunden löse ich?" Mein Coachee wollte ursprünglich Gerüstkosten kompensieren. Das wäre ein Kampf geworden. Stattdessen hat er dem Kunden gezeigt, wie er langfristig Geld spart. Das ist der Unterschied zwischen „Ich will was von dir" und „Ich hab was für dich". Zweitens: In Lebenszykluskosten denken, nicht nur in Baukosten. Bauherren rechnen oft nur den Moment. Aber wenn du ihnen zeigst, was in fünf Jahren passiert – weniger Unterhalt, längere Intervalle, keine Ausfallzeiten –, dann rechnest du plötzlich in ihrer Sprache. Und dann wird aus einem lästigen Nachtrag ein Mehrwert, für den sie dich mögen. Die besten Nachträge sind die, bei denen der Kunde am Ende Danke sagt. Viel Erfolg auf deinen Baustellen!
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Ich bin mit der D-Mark aufgewachsen und weiß noch genau, was ein Heiermann oder ein Groschen ist. Der Heiermann stand für das silbern glänzende 5-Mark-Stück – damit konnte man damals schon etwas anfangen. Der Groschen hingegen war gerade einmal 10 Pfennig wert. Und ein Groschengrab? Das war etwas, das ständig kleine Beträge verschlang, ohne dass man es sofort merkte – bis am Ende ein beachtlicher Verlust zusammenkam. Genau so kann es Malerbetrieben mit öffentlichen Aufträgen ergehen: Jeder Mehraufwand für Zusatzleistungen, jede unproduktive Stunde durch Bauverzögerungen und jede unklare LV-Position frisst sich wie ein „Groschen“ in die Kalkulation. Am Ende bleibt vom vermeintlich lohnenden Auftrag oft weniger übrig als gedacht – oder sogar ein Minus. Der Preisdruck im Vergabeverfahren Wer im Objektgeschäft tätig ist, kommt an öffentlichen Ausschreibungen kaum vorbei. Schulen, Behörden, Krankenhäuser – oft sind diese Projekte lukrativ und prestigeträchtig. Doch der Weg zum Zuschlag ist selten ohne Risiko. Das Kernproblem: Öffentliche Auftraggeber vergeben in der Regel nach dem Prinzip des „wirtschaftlichsten Angebots“. In der Praxis bedeutet das häufig: Der niedrigste Preis gewinnt. Der Preisdruck ist immens – und verleitet viele Betriebe dazu, knapp oder gar unter Selbstkosten zu kalkulieren, um überhaupt den Auftrag zu erhalten. Doch was auf den ersten Blick nach einer cleveren Markteroberungsstrategie aussieht, kann sich schnell als Bumerang erweisen. Denn die eigentlichen Risiken liegen selten im Preis allein, sondern in den Vertragsbedingungen. Versteckte Fallstricke in den Vergabeunterlagen Öffentliche Ausschreibungen werden nach VOB/A erstellt. Das klingt zunächst nach einer sicheren, standardisierten Grundlage – aber in den Ausführungsbestimmungen verstecken sich oft besonders anspruchsvolle Fristen, ungewöhnliche Ausführungszeiten oder Zusatzleistungen, die im Leistungsverzeichnis nur am Rande erwähnt sind. Unrealistische Bauzeiten: Wenn die Ausführungsfrist zu knapp bemessen ist, entstehen schnell Zusatzkosten für Mehrpersonal oder Schichtarbeit. Veränderte Bauabläufe: Planungsänderungen oder Verzögerungen anderer Gewerke können dazu führen, dass die Kalkulation ins Wanken gerät. Leistungsumfang: Positionen, die im LV nur vage beschrieben sind, werden später oft zu Streitpunkten – insbesondere, wenn der Auftraggeber einen weitergehenden Standard erwartet. Warum „billig“ oft „teuer“ wird Wer unter Preis kalkuliert, um einen Auftrag zu bekommen, hat im Ernstfall keinen finanziellen Puffer, um Mehrkosten abzufangen. Das führt nicht nur zu einer schwächeren Verhandlungsposition, sondern oft zu einer Situation, in der der Betrieb Aufträge faktisch querfinanziert. Besonders gefährlich: Wer die Risiken nicht vor Angebotsabgabe erkennt und dokumentiert, kann sie später kaum noch geltend machen. Die VOB/B bietet zwar Schutzmechanismen, doch diese greifen nur, wenn Fristen eingehalten und Ansprüche sauber begründet werden. Fazit: Ohne Strategie wird der Zuschlag schnell zur Kostenfalle Öffentliche Ausschreibungen können ein starkes Standbein sein – aber nur, wenn Kalkulation, Vertragsprüfung und Risikobewertung professionell erfolgen. Viele Malerbetriebe unterschätzen, wie entscheidend die juristische und organisatorische Vorbereitung ist. Wer hier auf Erfahrung und strukturierte Prozesse setzt, kann nicht nur den Auftrag gewinnen, sondern auch rentabel abschließen. Wer hingegen „blind“ bietet, läuft Gefahr, dass der vermeintliche Prestigeauftrag am Ende den Jahresgewinn auffrisst. 💡 Tipp: In meinen Seminaren zeige ich, wie Sie Ausschreibungsunterlagen gezielt auf Risiken prüfen, Nachtragschancen früh erkennen und Ihre Kalkulation so absichern, dass der Zuschlag nicht zur Kostenfalle wird.